Das deutsche System der Arbeitsbeziehungen wurde in der Nachkriegszeit in Westdeutschland geprägt; Die Übertragung des westdeutschen Systems der Arbeitsbeziehungen auf den östlichen Teil des Landes nach der Wiedervereinigung ist nach wie vor eine Herausforderung, da der Osten durch einen Mangel an großen produzierenden Unternehmen und eine Dominanz kleiner und mittlerer Betriebe (KMU) gekennzeichnet ist. Die Tarifabdeckung sowie die Betriebsratsabdeckung sind im Osten des Landes deutlich niedriger geblieben. 2017 waren 57 % der westdeutschen Arbeitnehmer tarifvertraglich betroffen, gegenüber 44 % der ostdeutschen Arbeitnehmer; Der Anteil der Arbeitnehmer in Betrieben mit Betriebsrat lag in West- und 33 % in Ostdeutschland bei 40 %. Eine überraschende Entwicklung war das schnelle Wachstum der Umweltbewegung und die Forderungen, den Kohleausstieg und die Reduzierung der Co2-Emissionen zu beschleunigen. Die meisten Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben sich dem Freitag für die Zukunft angeschlossen und zu einem Klimaaktionstag Ende September mit 1,4 Millionen Teilnehmern aufgerufen. Darüber hinaus arbeiten trilaterale Allianzen im Facharbeiterverkehr auf regionaler und lokaler Ebene. Was die Flüchtlinge betrifft, so haben die Sozialpartner in der Metall-, Chemie- und Druckbranche ihre Tarifverträge über die Integration und Ausbildung von schularmen Schulhebeln auf Flüchtlinge ausgeweitet. Darüber hinaus wird die bezahlte Ausbildungszeit auch durch Betriebsvereinbarungen von Arbeitgebern und Betriebsräten gewährt. Diese Form wird am häufigsten im öffentlichen Sektor und in großen Unternehmen umgesetzt. Nein, sondern von den DGB-Mitgliedsverbänden beauftragt, Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern der Leiharbeitsbranche zu führen. Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Tarifvertrags und vor der Beilegung eines neuen Tarifvertrags eingestellt wurden, fallen nicht unter den ausgelaufenen Tarifvertrag. Kompetenz für die Aushandlung und den Abschluss von Werkverträgen mit einem Arbeitgeber Im Jahr 2014 hat die Bundesregierung die Digitale Agenda 2014-2017 eingeführt, mit der Deutschland den Weg zum “digitalen Wachstumsmotor Europas” ebnen soll.
Die Agenda zielt darauf ab, den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen und die Digitalisierung der Wirtschaft zu fördern, und wird von den Bundesministerien für Wirtschaft (BMWi), Verkehr (BMVI) und Forschung (BMBF) gesteuert. Das Arbeitsministerium (BMAS) spielt eine untergeordnete Rolle und ist nur in einem von sieben Tätigkeitsfeldern, dem Bereich “Digitale Wirtschaft und digitale Arbeit”, tätig. Die Integration von BMAS ist den Gewerkschaften zuzuschreiben, die sich seit Jahren mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigung und die Qualität der Arbeit befassen. Als Reaktion darauf veröffentlichte das BMAS Ende 2016 ein Weißbuch über den Bedarf an künftiger Regulierung der Arbeit, das 2017 ausführlich diskutiert wurde. Sozialer Dialog, Tarifverhandlungen und Tarifverträge Sektorale Tarifverträge werden zwischen NKOS und Arbeitgeberverbänden von verschiedenen Wirtschaftssektoren geschlossen, in denen sie die Rahmeninstitute über Arbeitszeit, Lohnwachstum, Urlaub, die Schaffung eines Sozialfonds oder andere Industrieinstitute usw. anpassen. Die mächtige Gewerkschaft IG Metall kündigte den Deal für die Beschäftigten in Baden-Württemberg an, rechnete aber damit, dass sie letztlich bundesweit für insgesamt 3,9 Millionen Beschäftigte in der Branche umgesetzt werden würde. Ebenfalls im November wurde ein Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in den Lieferketten von Paketzustelldiensten verabschiedet, das die Haftung des Auftragnehmers für die Umsetzung gesetzlicher Arbeitsrechte, einschließlich der in Tarifverträgen geregelten, festlegt.